Teilnehmende müssen aktive Mitglieder einer Freiwilligen, Berufs- oder Werkfeuerwehr sein und das 18. Lebensjahr vollendet haben. Eine gültige G26.3 mit abgeschlossener Atemschutzausbildung ist nur bei Teilnahme am Einzelwettkampf erforderlich. Am Wettkampftag muss eine Kopie der G26.3 vorgezeigt werden, um die Gültigkeit festzustellen. Athletinnen und Athleten sind für die Teilnahme selbst verantwortlich. Bei der Anmeldung muss der Haftungsausschluss bestätigt werden. Den Anweisungen der Schiedsrichter ist Folge zu leisten.
In der Regel wird die Startreihenfolge durch die persönlichen Bestzeiten der Wettbewerber festgelegt. Diese wird bereits in der Anmeldung abgefragt. Wird dort keine Bestzeit angegeben, entscheidet das Zufallsprinzip. Dies bedeutet, dass die Sportler möglichst gegen eine Person mit einer ähnlichen Zeit antreten werden, um die Rennen spannend zu gestalten. Die Helfer des Veranstalters werden dabei organisatorisch sinnvoll in das Startfeld eingeplant.
Im Vorfeld veröffentlichte Starterlisten dienen nur zur groben Orientierung und sind keinesfalls verbindlich, d.h. Teilnehmer haben kein Anrecht auf die dort genannte Startplatznummer, sondern sollten mit Beginn des Wettkampftages zur Verfügung stehen. Zur Orientierung werden regelmäßig Startblöcke von 10 Teilnehmern ausgerufen. Diese sollten sich anschließend im direkten Umfeld des Starterzelts bereithalten. Sobald der vorhergehende Teilnehmer seinen Start antritt, muss sich der darauffolgende Teilnehmer in voller Schutzausrüstung im Startzelt befinden. Grundsätzlich kann dabei je Lauf eine Zeit von ungefähr drei bis acht Minuten inklusive Rückbau angenommen werden. Zusätzlich werden die aktuellen Startnummern am HAIX Turm angezeigt. Erscheint ein Teilnehmer auch nach mehrfachem Ausgerufen nicht im Starterzelt, erlischt sein Anrecht auf einen Start ohne Anspruch auf Erstattung der Startgebühr.
Um dem Anspruch gerecht zu werden, einen Wettkampf für Feuerwehrangehörige zu schaffen, der einer Einsatzsituation nahekommt, müssen die Teilnehmer entsprechend gekleidet sein:
Die Teilnehmer müssen passende (geeignete Größe) Schutzbekleidung nach aktuell gültiger DIN-Norm oder einer für den jeweiligen Wettkämpfer gültigen Landesnorm tragen und jederzeit für eine Abnahme bereitstellen. Die Bekleidung muss dabei vollfunktionsfähig (ohne Löcher, Risse, fehlendes Innenfutter, ausgefranzten Säume, etc.) und für den Innenangriff zugelassen sein. Beim Start muss mindestens ein Verschlusssystem der Jacke vollständig geschlossen sein (den Klettriegel am Hals ausgenommen) und die Hose den Stiefelschaft bedecken.
- Feuerwehrstiefel nach DIN EN 15090 Typ 2 oder Typ 3
- Einsatzüberhose und Einsatzüberjacke nach DIN EN 469 mit Leistungsstufe 2
- Einsatzhandschuhe Innenangriff nach DIN EN 659
- Feuerwehreinsatzhelm, innenangriffstauglich zum Zeitpunkt der Zulassung [Landesnorm unabhängig], wobei Nackenleder und Visier entfernt werden dürfen. Lackierungen sind gestattet.
Landesnormen können unter anderem HuPF, NFPA 1971.2013Ed.; OSHA 29 CFR oder NIT 306 2005 sein. Alle Ausrüstungsgegenstände müssen ein entsprechendes Label enthalten, um eine Überprüfung zu ermöglichen.
Alle beim Start getragenen Ausrüstungsgegenstände, einschließlich nicht ausdrücklich geforderter Gegenstände, wie Actioncams, Sonnenbrille, etc. müssen auch bei Zieleinlauf durch den jeweiligen Wettkämpfer mitgeführt werden. Verlorene Ausrüstung muss durch den aktiven Besitzer (Teilnehmer muss in Tandem/Staffel noch aktiv in seiner Aufgabe sein) aufgenommen werden und vor Fortsetzen des Parcours erneut korrekt angelegt werden (sofern gefordert). Eine Zuwiderhandlung führt zur Disqualifikation.
Es werden Dräger Atemschutzgeräte und Atemschutzmasken zur Verfügung gestellt. Diese müssen von allen Teilnehmern getragen werden. Die Nutzung eigener Masken und Lungenautomaten ist ohne Ausnahme nicht zulässig. Veränderungen oder Anbauten aller Art an der zur Verfügung gestellten Atemschutztechnik sind ebenfalls nicht gestattet. Auch das Verknoten der Bebänderung zählt hierzu. Zum festeren Sitz der Geräte während des Laufs werden am Start optional Klettbänder zum Anbringen in Brusthöhe bereitgestellt.
In der Wertungsklasse Einzel findet der Wettkampf mit angeschlossenem Atemschutzgerät statt. Bei Tandem- und Staffelstart wird das Atemschutzgerät geschultert, jedoch nicht angeschlossen. Eine Flammschutzhaube ist nicht erforderlich.
Jedem Teilnehmer wird ein offizieller Schiedsrichter für die Dauer seines Laufs zugewiesen. Dieser Schiedsrichter beobachtet seinen Teilnehmer während des gesamten Kurses, um die Einhaltung der Regeln zu überwachen. Die Entscheidung eines Schiedsrichters ist grundsätzlich bindend. Sie sind an ihren schwarz-weißen Shirts zu erkennen. Der Course Marshall ist den eingesetzten Schiedsrichtern übergeordnet und hat die Gesamtverantwortung für den Wettkampf. Bei Fragen hinsichtlich des Regelwerks ist seine Entscheidung bindend. Er ist an seinem schwarz-roten Shirt zu erkennen. Ist eine Fehlentscheidung eines Schiedsrichters durch einen Videomitschnitt zu belegen, kann der Teilnehmer, begleitet von maximal einer weiteren Person, innerhalb der nächsten beiden Folgeläufen, den Course Marshall aufsuchen und das Video vorlegen. Dieser kann, sofern eine Fehlentscheidung für ihn zweifelsfrei erkennbar ist, eine Korrektur des Ergebnisses vornehmen. Die Entscheidung des Course Marshall ist endgültig.
Die FireFit Europe distanziert sich klar und bewusst von Drogenkonsum. Die Wettbewerbe sollen dopingfrei sein und bleiben. Es sollten keine verbotenen Substanzen eingenommen oder unter Alkoholeinfluss gestartet werden. Werden Teilnehmer eines Verstoßes überführt, erfolgt die Disqualifikation und der Ausschluss vom Wettbewerb. Die FireFit Europe behält es sich vor, stichprobenartige Kontrollen durchführen zu lassen.
Alle Teilnehmer müssen den Parcours innerhalb des vorgeschrieben Zeitfensters und in der korrekten Reihenfolge bewältigen. Dieses beträgt für männliche Starter 6 Minuten, für weibliche Starter 7 Minuten. Nach Ablauf dieser Zeit wird der Lauf abgebrochen, unabhängig davon, wo sich der Teilnehmer auf dem Kurs befindet. Darüber hinaus kann der Course Marshall nach eigenem Ermessen den Lauf eines Teilnehmers jederzeit stoppen, wenn er der Meinung ist, dass dieser für sich selbst oder andere eine gesundheitliche Gefährdung darstellt. Jeder Teilnehmer sollte seine eigenen Grenzen kennen! Alle Teilnehmer sollten sich, wie bei einem realen Brandeinsatz, die Kräfte so einteilen, dass der komplette Parcours schadenfrei absolviert werden kann.