HAFTUNGS­AUSSCHLUSS

Gefahren des Wettkampfes

Ich, der Unterzeichner, bin mir bewusst, dass dieser Wettkampf körperliche Höchstleistungen erfordert und hierdurch Risiken für meine Gesundheit und körperliche Unversehrtheit bestehen. Mir ist auch bewusst, dass von den zur Verfügung gestellten Ausrüstungsgegenständen und den zu bewältigenden Hindernissen ebenfalls Risiken für meine Gesundheit und körperliche Unversehrtheit ausgehen.

Der Wettbewerb bringt gut durchtrainierte Feuerwehrleute bis an Ihre Leistungsgrenzen. Die Teilnehmenden starten in kompletter Einsatzmontur inklusive angeschlossenem Atemschutzgerät. Der Wettkampf läuft gegen die Uhr.

Persönliche Eignung

Ich sichere zu, dass ich körperlich fit und für den Wettkampf ausreichend trainiert und erfahren bin.

Jeder Teilnehmende muss selbst beurteilen, ob die Wettkampfstrecke für sie oder ihn zu schwierig ist, jeder Teilnehmende ist für die Ausrüstung und deren Zustand selbst verantwortlich.

Ich bestätige, dass ich alle Voraussetzungen zum Tragen von Atemluftgeräten (Filtergeräte und Isoliergeräte) gemäß Feuerwehr-Dienstvorschrift 7 erfülle. Dies beinhaltet die Gesundheitsuntersuchung nach den Grundsätzen der G26.3, sowie den erfolgreichen Abschluss der Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger und die regelmäßige Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen sowie Belastungsübungen.

Haftungsausschluss

Ich nehme an dem Wettkampf freiwillig und auf eigene Gefahr und Verantwortung teil. Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung für jedwede Schäden, die dem Teilnehmenden oder der Ausrüstung im Rahmen einer Veranstaltung der FireFit Europe entstehen.

Weiterhin übernimmt der Veranstalter keinerlei Haftung für Schäden, die einem Teilnehmenden aus dem Verhalten eines anderen Teilnehmers oder Zuschauers entstehen.

Sollte in Fällen von höherer Gewalt, behördlichen Anordnungen oder aus Sicherheitsgründen eine Veranstaltung nicht stattfinden, hat der Veranstalter mir gegenüber keine Schadensersatzpflicht.

Von diesem Haftungsausschluss ausgenommen sind Ansprüche für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters beruhen. Ebenso ausgenommen ist die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters beruhen.

Nichtantritt zum Wettkampf

Bei Nichtantritt eines Teilnehmenden zum Wettkampf besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Anmeldegebühr.